| Kaufvertrag |
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Der Kauf von Wohneigentum ist als sichere Altersvorsorge eine der zuverlässigsten
Vorsorgemaßnahmen. Mit dem Kauf von MWG-Wohnungen gilt dies auch für Einkommen, die sich
im ganz normalen Bereich für Arbeitnehmer bewegen. Allerdings muss die Kaufentscheidung
sehr sorgfältig abgewogen werden.
Bei der MWG werden Sie durch seriöse und professionelle Vertriebspartner (z.B.: Immobilienservice der Stadtsparkasse Magdeburg) bei Ihrer Kaufentscheidung beraten. Jeder Kaufinteressent ist frei in der Wahl seiner Finanzierung und seines Finanzierungsinstitutes. Wichtig ist aber auch, dass alle wichtigen Verabredungen im Zusammenhang mit dem Kauf der Eigentumswohnung im Kaufvertrag festgehalten werden. Jeder Kaufinteressent bekommt auf Wunsch rechtzeitig vor dem Notartermin den Wortlaut des Kaufvertrages zur rechtzeitigen Prüfung übergeben. Im Rahmen der notariellen Beurkundung wird der gesamte Kaufvertrag vom Notar vollständig verlesen. Alle auftretenden Fragen der Käufer werden vom Notar oder den Beauftragten des Verkäufers beantwortet. Erst wenn keine Fragen mehr offen sind, wird der Kaufvertrag von der Vertragsparteien unterzeichnet. Übrigens: mehr als 860 Käufer haben diese Entscheidung bereits getroffen und dies nicht bereut. Kein mit der MWG abgeschlossener Kaufvertrag musste jemals rückabgewickelt werden! |
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