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"Genossenschaft"
Was heißt es eigentlich, in einer MWG-Wohnung zu wohnen und Mitglied der Genossenschaft zu sein?
(Teil 1 von 3)

Heute wird manchmal das altmodisch erscheinende Wort Genossenschaft belächelt. Dabei kann aber auch zum Ausgang dieses Jahrhunderts der Genossenschaftsgedanke wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft.
Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz, auf dessen Grundlage sich in den 20er Jahren und nach 1945 in Deutschland ein gemeinnütziges Bauen entwickelte, das Millionen Menschen ein Zuhause verschaffte. Kern des Genossenschaftsgesetzes war eine begrenzte Haftung der Mitglieder mit ihrem Genossenschaftsanteil und nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz. Arbeiter und Handwerker taten sich zusammen und bauten mit ihrem Ersparten Häuser und Wohnungen. Sie durften sich sicher fühlen, einmal Miteigentümer zu sein. Zwischenzeitlich ist der Genossenschaftsgedanke von den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen aufgegriffen worden. Vereine, Verbände, Parteien, Gewerkschaften, Bahn, Post und Kirche haben Genossenschaften gegründet.

Trotz der verschiedensten Formen einte ein Gedanke alle Genossenschaften: Das demokratische Prinzip. In der Genossenschaft hatte nicht der das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt, sondern es galt grundsätzlich ein Prinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme. Da die Genossenschaften schnell wuchsen, ließ sich häufig dieses Prinzip nicht durchhalten. Die Notwendigkeit schneller und komplizierter werdender Entscheidungen im Alltagsgeschäft erforderte neue Formen der Mitbestimmung. Die Mitglieder der Genossenschaft wählten sich Vertreter, die für die Durchsetzung der Beschlüsse der Mehrheit sorgten. Heute sind die Genossenschaften ähnlich organisiert, wie andere Wirtschaftsunternehmen. Das Genossenschaftsgesetz wurde an diese Erfordernisse mehrfach angepaßt. Ein Vorstand führt die Geschäfte und ein von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählter Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung. Mindestens einmal im Jahr findet die Vertreterversammlung statt, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird. Die Regeln der Mitgliedschaft und der Mitbestimmung sind in einer Satzung zusammengefaßt, die von der Vertreterversammlung beschlossen wurde. An diese Satzung sind alle Mitglieder, Mitarbeiter, Vertreter und Aufsichtsräte gebunden. Aber man darf den Blick vor den Realitäten nicht verschließen: Auch Wohnungsgenossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die straff und gut organisiert sein müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben und am Markt Erfolg zu haben. Ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste genossenschaftliche Gesinnung nichts!
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