| Problemlösungen |
| Reparaturauftrag | ||||
| Hier können Sie einen Schaden in einem MWG-Haus bzw. einer MWG-Wohnung als Mieter der MWG melden. Bitte geben Sie dazu Ihre
Wohnungskontierung in das unten stehende Feld ein und drücken Sie WEITER (Die Wohnungskontierung finden Sie auf Ihrem Mietvertrag,
der Betriebskostenabrechnung oder anderen vertragsergänzenden Schreiben). |
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| Notfälle | ||||
| Für Notfälle hat die MWG mit dem zentralen Notdienst außerhalb der regulären Dienstzeit eine wirksame Regelung
gefunden. Während der Dienstzeit
helfen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 5698-0 schnell. Außerhalb der Dienstzeit, am Wochenende und an Feiertagen werden Notfälle durch den » zentralen Notdienst bearbeitet. Was sind Notfälle, für die die MWG zuständig ist? "Schäden an der Mietsache, die ohne kurzfristige Beseitigung das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden oder erhebliche Folgeschäden an Sachen und Einrichtungen verursachen können." (Bitte beachten: Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme zusätzlich Kosten auf die Verursacher zukommen können.) |
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| Mietzahlung | ||||
| Bei Abschluss eines Nutzungs-/Mietvertrages werden Höhe und Modalitäten der Mietzahlung vereinbart. Die MWG ist zur
Sicherung der Bewirtschaftung auf den pünktlichen Zahlungseingang in voller Höhe angewiesen. Generell gilt:
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| Streitfälle | ||||
| Mitglieder der MWG haben sich bewusst für das Wohnen in einem Mehrfamilienhaus der MWG entschieden. Jeder soll und
kann sich in seiner Wohnung einrichten und so leben, dass er sich in seinem Zuhause wohlfühlt. Allerdings: Das Wohnen in einem Mehrfamilienhaus erfordert auch Verständnis für Nachbarn und gegenseitige Rücksichtnahme. Die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der MWG sind Bestandteil des Nutzungsvertrages, der Hausordnung und der Satzung. Jedes MWG-Mitglied mit Nutzungsvertrag bei der MWG hat Anspruch auf Einhaltung der Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und ist selbst auch zur Einhaltung verpflichtet. Sofern es im Ausnahmefall einmal dazu kommt, dass das Miteinander im Haus gestört wird, empfehlen wir die Klärung im persönlichen Gespräch. Sollte dies nicht möglich sein, dann beraten oder vermitteln wir zur Problemlösung. In diesem Fall empfehlen wir zunächst ein persönliches Gespräch mit Mitarbeitern unseres Hauses. |
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